Das Tragen der Tracht und deren Pflege richten sich nach dem Leitbild der Liechtensteinischen Trachtenvereinigung (LTV) in der jeweils gültigen Fassung. Viele Trachtenteile werden von der LTV und den Gemeinden Liechtensteins subventioniert. Zudem wird die Förderung der Kulturstiftung Liechtenstein mittels Ausrichtung einer zusätzlichen Subvention durch die LTV an die Mitglieder weitergegeben. Von der Trachtenträgerin wird daher erwartet, dass sie sich während mindestens 15 Jahren im Sinne des Trachtenvereins / der Trachtengruppe und der LTV aktiv betätigt. LTV Mai 2020 Seite 2 von 2 Sollten sich vor Ablauf der 15 Jahre Umstände ergeben, welche die Aktivitäten im Trachtenverein / in der Trachtengruppe verunmöglichen (Tracht passt nicht mehr, Austritt aus Verein/Gruppe, Auswanderung, etc.), so ist die Tracht wieder ins Eigentum des Trachtenvereins /der Trachtengruppe oder in den Trachtenpool der LTV zu übertragen. Andernfalls ist die erhaltene Subvention wie folgt zurückzuzahlen:
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